Grenzgänger Luxemburg
Wie viele Homeoffice-Tage hast du noch?
Grenzgänger dürfen pro Jahr eine begrenzte Zahl von Tagen außerhalb Luxemburgs arbeiten, ohne dass sich ihre Besteuerung ändert. Wer die Grenze überschreitet, versteuert nicht den einen Tag zu viel, sondern das ganze Jahr im Wohnsitzland. Dieser Zähler zeigt dir jederzeit deinen Stand.
Nichts wird gespeichert. Die Berechnung läuft in deinem Browser.
Homeoffice, Dienstreisen und Weiterbildungen außerhalb des Großherzogtums, seit dem 1. Januar.
Grundlage für die Sozialversicherungsgrenze. Üblich sind rund 230 Tage.
34
Jeder dieser Tage zählt einzeln. Eine angefangene Stunde zu Hause verbraucht einen ganzen Tag.
Bleibt dein Homeoffice-Anteil unter dieser Marke, bleibst du bei der luxemburgischen CCSS versichert. Diese Grenze ist von der steuerlichen völlig unabhängig.
Drei Punkte, an denen die meisten scheitern
Eine halbe Stunde ist ein ganzer Tag
Maßgeblich ist die körperliche Anwesenheit. Wer morgens zwei Stunden zu Hause arbeitet und dann ins Büro nach Luxemburg fährt, hat einen vollen Tag seines Budgets verbraucht. Eine Abrechnung nach Stunden oder halben Tagen gibt es nicht.
Alles oder nichts
Wer die Grenze um einen einzigen Tag überschreitet, versteuert nicht diesen einen Tag im Wohnsitzland, sondern sämtliche außerhalb Luxemburgs geleisteten Tage des Jahres.
Du musst es beweisen
Die Beweislast liegt bei dir, nicht beim Arbeitgeber und nicht bei der Verwaltung. Arbeitsvertrag, Zeiterfassung, Fahrkarten, Hotelrechnungen, Dienstreiseaufträge und Anwesenheitslisten können verlangt werden. Führe deshalb ein laufendes Verzeichnis.
Ein Rechenbeispiel
Anne wohnt in Thionville und arbeitet Vollzeit in Kirchberg. Bis Ende Juli hat sie 18 Tage im Homeoffice gearbeitet, war 3 Tage auf einer Schulung in Paris und 2 Tage auf Dienstreise in Brüssel.
18 + 3 + 2 = 23 verbrauchte Tage. Von ihren 34 bleiben 11 für den Rest des Jahres.
Bei einem Homeoffice-Tag pro Woche reicht das bis Mitte Oktober. Danach muss sie entweder ins Büro oder sie überschreitet die Grenze — mit der Folge, dass alle 34 Tage rückwirkend in Frankreich steuerpflichtig werden, nicht nur die darüber hinausgehenden.
Was mitzählt und was nicht
Zählt mit
- Homeoffice im Wohnsitzland
- Arbeitstage in einem Drittland für den luxemburgischen Arbeitgeber
- Dienstreisen außerhalb Luxemburgs
- Weiterbildungen außerhalb des Großherzogtums
Zählt nicht mit
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- Wochenruhe und arbeitsfreie gesetzliche Feiertage
- Fälle höherer Gewalt außerhalb des Einflusses beider Seiten
Sonderfälle
Dienstreisen in Drittländer
Ein Arbeitstag in Frankfurt oder London für deinen luxemburgischen Arbeitgeber zählt genauso in die 34 Tage wie ein Tag am Küchentisch. Maßgeblich ist nicht, wo du wohnst, sondern dass du außerhalb des Großherzogtums gearbeitet hast.
Unterjähriger Beginn
Wer erst im Laufe des Jahres anfängt, bekommt die Grenze anteilig. Bei einem Start im Juli sind es rund 17 Tage, nicht 34. Dieselbe Kürzung gilt bei Teilzeit, und es wird immer abgerundet.
Halbe Tage gibt es nicht
Eine Stunde vor der Abfahrt zu Hause gearbeitet? Ein voller Tag. Es wird nach körperlicher Anwesenheit gezählt, nicht nach Arbeitszeit. Wer regelmäßig morgens noch kurz zu Hause anfängt, verbraucht sein Budget schneller als gedacht.
Zwei unabhängige Systeme
Steuerrecht und Sozialversicherung folgen getrennten Regeln. Du kannst sozialversicherungsrechtlich völlig unauffällig sein und trotzdem steuerlich weit über der Grenze liegen. Der umgekehrte Fall ist selten, aber möglich.
Was passiert, wenn du überschreitest?
Zunächst einmal: Es ist keine Ordnungswidrigkeit. Mehr als 34 Tage außerhalb Luxemburgs zu arbeiten ist erlaubt — es ändert nur, wer dein Gehalt besteuern darf.
- Der Anteil deines Gehalts, der auf sämtliche außerhalb Luxemburgs geleisteten Tage entfällt, wird im Wohnsitzland steuerpflichtig.
- Du brauchst eine Steuererklärung im Wohnsitzland und in der Regel eine Aufteilung deines Gehalts durch den Arbeitgeber.
- Ob das teurer wird, hängt vom Steuersatz ab. In manchen Konstellationen ist es sogar günstiger. Pauschal lässt sich das nicht sagen — dafür brauchst du eine Berechnung für deinen Fall.
- Sammle Belege. Da die Beweislast bei dir liegt, entscheidet deine Dokumentation im Zweifel darüber, welche Zahl gilt.
Umgekehrt: Wohnsitz Luxemburg, Arbeit aus dem Ausland
Die 34-Tage-Regel gilt nur für Grenzgänger. Wer in Luxemburg wohnt und dort arbeitet, fällt gar nicht darunter — und stellt trotzdem oft dieselbe Frage: Was passiert, wenn ich zwei Wochen aus Italien, Portugal oder Spanien arbeite? Die Antwort läuft über andere Regeln.
Steuerlich meist unkritisch
Als luxemburgischer Steuerresident versteuerst du dein Welteinkommen in Luxemburg. Das andere Land greift üblicherweise erst, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst, oder wenn dein Arbeitgeber dort eine Betriebsstätte hat beziehungsweise die Lohnkosten trägt. Bei zwei Wochen Arbeiten am Meer passiert also in aller Regel nichts.
Die A1-Bescheinigung fehlt fast immer
Sobald du für deinen luxemburgischen Arbeitgeber in einem anderen EU-Land arbeitest, brauchst du eine A1-Bescheinigung der CCSS — im Grundsatz ab dem ersten Tag. Sie belegt, dass du weiterhin in Luxemburg sozialversichert bist. Ohne sie bist du bei einer Kontrolle formal ungedeckt, und mehrere Länder prüfen Telearbeit inzwischen aktiv.
Das EU-Rahmenabkommen hilft hier nicht
Die Grenze von 49,9 Prozent gilt nur für Telearbeit aus dem Wohnsitzland heraus. Wohnst du in Luxemburg und arbeitest aus Italien, ist Italien ein Drittland — das ist rechtlich eine Entsendung, kein Homeoffice, und folgt anderen Regeln.
Das größere Risiko trägt der Arbeitgeber
Arbeiten Mitarbeiter längere Zeit aus dem Ausland und bahnen dort womöglich Geschäfte an, kann eine Betriebsstätte entstehen — mit Körperschaftsteuerpflicht im betreffenden Land. Deshalb haben viele Unternehmen feste Obergrenzen für Arbeiten aus dem Ausland. Frag vor der Buchung in der Personalabteilung nach.
Stand festhalten
Da die Beweislast bei dir liegt, ist ein datierter Beleg mehr wert als eine Erinnerung. Druck deinen Stand aus oder schick ihn dir per E-Mail.
Für den Druck verlässt nichts deinen Browser. Beim Mailversand werden Zahlen, Name und Arbeitgeber einmalig an unseren Server übertragen, dort in ein PDF gesetzt und sofort verschickt — gespeichert wird nichts davon, auch nicht die E-Mail-Adresse.
Erinnerung erhalten
Wir melden uns, wenn sich die Regel ändert — und auf Wunsch, sobald du dich deiner persönlichen Grenze näherst. Keine Werbung, jederzeit abbestellbar.
Wir speichern deine Adresse, deine Sprache, dein Wohnsitzland und deinen Vertragsumfang. Keine Weitergabe an Dritte. Abmeldung mit einem Klick in jeder E-Mail.
Häufige Fragen
Wie viele Homeoffice-Tage sind erlaubt?
Für Grenzgänger aus Frankreich, Belgien und Deutschland gilt einheitlich eine Toleranzschwelle von 34 Tagen pro Jahr außerhalb Luxemburgs. Innerhalb dieser Grenze bleibt das gesamte Gehalt in Luxemburg steuerpflichtig.
Was passiert bei Überschreitung?
Das Besteuerungsrecht für sämtliche außerhalb Luxemburgs geleisteten Arbeitstage geht an das Wohnsitzland über — nicht nur für die Tage oberhalb der Grenze. Das kann eine Steuererklärung im Wohnsitzland und eine Aufteilung des Gehalts nach sich ziehen.
Was hat die Sozialversicherung damit zu tun?
Nichts — und das ist der häufigste Irrtum. Sozialversicherungsrechtlich darfst du bis zu 49,9 Prozent deiner Arbeitszeit im Wohnsitzland arbeiten und bleibst trotzdem bei der luxemburgischen CCSS versichert. Das sind je nach Vertrag rund 110 Tage. Die steuerliche Grenze von 34 Tagen liegt deutlich darunter und gilt unabhängig davon.
Ändert sich die Zahl 34?
Möglicherweise. Luxemburg und seine Nachbarländer verhandeln seit Längerem über eine Anhebung. Solange nichts ratifiziert ist, gilt die bestehende Regel. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wer sollte mitzählen?
Jeder, der regelmäßig außerhalb Luxemburgs für einen luxemburgischen Arbeitgeber arbeitet. Da die Beweislast beim Arbeitnehmer liegt, ist eine laufende Aufzeichnung deutlich sicherer als eine Rekonstruktion am Jahresende.
Ich wohne in Luxemburg — gilt die 34-Tage-Regel für mich?
Nein. Die Schwelle betrifft ausschließlich Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien oder Deutschland. Wer in Luxemburg wohnt, versteuert sein Einkommen ohnehin dort. Arbeitest du zeitweise aus einem anderen Land, brauchst du stattdessen eine A1-Bescheinigung der CCSS, und ab etwa 183 Tagen Aufenthalt kann das andere Land steuerlich zugreifen.
Grundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf folgende Regelungen:
- Zirkulare des Direktors der luxemburgischen Steuerverwaltung vom 24. Juni 2026 zur Berechnung der 34 Tage
- Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg–Frankreich, in Kraft seit dem 1. Januar 2023, ratifiziert im Februar 2025
- Abkommen Luxemburg–Belgien, ratifiziert am 22. Dezember 2022, rückwirkend zum 1. Januar 2022
- Bagatellgrenze im Verhältnis zu Deutschland, angehoben von 19 auf 34 Tage zum 1. Januar 2024
- Europäisches Rahmenabkommen zur Telearbeit vom Juli 2023 (Grenze von 49,9 Prozent für die Sozialversicherung)
Wer diese Seite betreibt
homeoffice.lu wird von iSOLUTIONS S.à r.l. betrieben, einem in Luxemburg eingetragenen Unternehmen (RCS B84137). Wir sind keine Steuerberater. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regelungen zusammen und rechnet sie für dich aus — sie ersetzt keine Beratung für deinen konkreten Fall.
Fehler gefunden oder Regel veraltet? Schreib uns an hello@homeoffice.lu.
Stand: