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Ratgeber Grenzgänger · Frankreich

Grenzgänger Frankreich–Luxemburg: Homeoffice und 34-Tage-Regel

Sie wohnen in Frankreich und arbeiten in Luxemburg? Hier steht, wie viele Tage Sie außerhalb Luxemburgs arbeiten dürfen, was am 35. Tag passiert und wie Sie den Überblick behalten.

34Tage im Jahr außerhalb Luxemburgs, ohne dass sich die Besteuerung ändert
49,9 %der Arbeitszeit im Homeoffice für die Sozialversicherung
50Tage in Frankreich höchstens, um für die luxemburgische 90-%-Regel als gebietsansässig zu gelten

127.772 Grenzgänger wohnen in Frankreich und arbeiten in Luxemburg. Quellen: STATEC, Zahlen vom 12. Oktober 2026 · Luxemburger Wort, Oktober 2026 · Chambre des Députés, Dossier 8121.

Die 34-Tage-Regel

Wie viel von Ihrem Gehalt kippt am 35. Tag?

Über 34 Tagen geht es nicht nur um die Tage darüber: Alle Arbeitstage außerhalb Luxemburgs werden im Wohnsitzland steuerpflichtig, vom ersten an. Das Gehalt wird dann nach Arbeitstagen auf die Länder aufgeteilt.

Arbeitstage außerhalb Luxemburgs: 34

Homeoffice, Dienstreisen und Schulungen außerhalb Luxemburgs zählen; ein angefangener Tag zählt ganz. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von den Sätzen im Wohnsitzland und der Haushaltssituation ab, die luxemburgische Steuer sinkt entsprechend. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Über der Grenze: was sich ändert

Frankreich

  • Der luxemburgische Arbeitgeber behält die französische Steuer nicht ein: Der Mitarbeiter zahlt monatliche Vorauszahlungen, jeweils am 15.
  • Der Arbeitgeber registriert sich in Frankreich (PASRAU, SIRET-Nummer) und meldet monatlich über net-entreprises.fr, spätestens am 10.
  • Bis 50 Tage in Frankreich bleibt der Mitarbeiter für die luxemburgische 90-%-Regel wie ein Gebietsansässiger behandelt.

Quellen: Frontaliers Grand Est – France

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Häufige Fragen

Wie viele Homeoffice-Tage darf ein Grenzgänger machen, der in Frankreich wohnt?

Für die Steuer 34 Tage im Jahr außerhalb Luxemburgs – Homeoffice, Dienstreisen und Schulungen zusammen. Für die Sozialversicherung bis zu 49,9 % der Arbeitszeit im Homeoffice. Beide Regeln werden getrennt gezählt.

Was passiert am 35. Tag?

Über 34 Tagen geht es nicht nur um die Tage darüber: Alle Arbeitstage außerhalb Luxemburgs werden im Wohnsitzland steuerpflichtig, vom ersten an. Das Gehalt wird dann nach Arbeitstagen auf die Länder aufgeteilt.

Welche Tage zählen?

Homeoffice, Dienstreisen und Schulungen außerhalb Luxemburgs zählen; ein angefangener Tag zählt ganz.

Was muss der Arbeitgeber bei einer Überschreitung tun?

Der luxemburgische Arbeitgeber behält die französische Steuer nicht ein: Der Mitarbeiter zahlt monatliche Vorauszahlungen, jeweils am 15. Der Arbeitgeber registriert sich in Frankreich (PASRAU, SIRET-Nummer) und meldet monatlich über net-entreprises.fr, spätestens am 10. Bis 50 Tage in Frankreich bleibt der Mitarbeiter für die luxemburgische 90-%-Regel wie ein Gebietsansässiger behandelt.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Prüfen Sie Ihre Lage mit der Steuerverwaltung oder einem Berater.

Die Regeln für die anderen Länder