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Was kostet mich eine Überschreitung?

Eine grobe Schätzung dessen, was sich ändert, wenn Sie die Grenze überschreiten: welcher Anteil Ihres Gehalts in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig wird, wie viel luxemburgische Steuer Sie auf diesen Anteil zurückerhalten und die voraussichtliche Differenz.

Geprüft am

Im Wohnsitzland steuerpflichtiger Anteil des Gehalts
—
Geschätzte Steuer im Wohnsitzland
—
Auf diesen Anteil erstattete luxemburgische Steuer
—
Geschätzte Differenz
—

1Wie die Schätzung berechnet wird

  1. Bleiben Sie unter der Grenze, ändert sich nichts: Alles bleibt in Luxemburg steuerpflichtig.
  2. Darüber zählen alle Tage außerhalb Luxemburgs: Anteil = Gehalt × Tage außerhalb Luxemburgs ÷ gearbeitete Tage.
  3. Steuer im Wohnsitzland ≈ Anteil × Ihr Grenzsteuersatz.
  4. Erstattete luxemburgische Steuer ≈ einbehaltene Steuer × gleicher Anteil.
  5. Differenz = Steuer im Wohnsitzland − erstattete luxemburgische Steuer.

Der Grenzsteuersatz überschätzt die tatsächliche Steuer oft etwas, weil nicht der gesamte Anteil in der höchsten Stufe besteuert wird. Den luxemburgischen Durchschnittssteuersatz dagegen kennen Sie dank Ihrer Bescheinigung genau.

2Was die Schätzung nicht berücksichtigt

  • die Zusammensetzung des Haushalts, andere Einkünfte und Abzüge;
  • Frankreich: den genauen Mechanismus der Steuergutschrift auf den luxemburgischen Anteil;
  • Belgien: die Gemeindesteuer (die Quellen widersprechen sich, ob sie auf den luxemburgischen Anteil anfällt);
  • Deutschland: die Wirkung des Progressionsvorbehalts auf den Steuersatz;
  • die Sozialversicherung: Sie ändert sich nicht, solange die Telearbeit unter 25 % bleibt (oder unter 50 % mit einer A1-Bescheinigung);
  • Kosten und Formalitäten für den Arbeitgeber (Anmeldung bei PASRAU in Frankreich, Anpassung des Lohnsteuerabzugs).

§Quellen dieser Seite

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