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Privatwirtschaft: was das Arbeitsrecht sagt
In Luxemburg ist die Telearbeit von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft durch eine Vereinbarung der Sozialpartner geregelt, die für alle verbindlich erklärt wurde. Es gibt weder ein Recht auf Telearbeit noch eine gesetzliche Obergrenze: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich.
Geprüft am
1Der Rahmen
Vereinbarung, unterzeichnet am 20. Oktober 2020 von UEL, OGBL und LCGB, für allgemeinverbindlich erklärt durch großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 (Mémorial A Nr. 76/2021). Sie gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Luxemburg.
Telearbeit ist dort die Arbeit mit Informationstechnologien außerhalb der Räume des Arbeitgebers; sie findet nicht unbedingt zu Hause statt. Ausgeschlossen sind insbesondere Entsendungen, der Transport (außer der Verwaltung), Handelsvertreter, Coworking und „Smart Working“.
2Gelegentlich oder regelmäßig
| Gelegentlich | Regelmäßig | |
|---|---|---|
| Definition | Unvorhergesehenes Ereignis oder durchschnittlich weniger als 10 % der jährlichen Arbeitszeit | Alles andere |
| Form | Schriftliche Bestätigung genügt (E-Mail, SMS) | Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarung oder Kollektivvertrag |
| Ausstattung und Kosten | Ausstattung des Arbeitnehmers, keine Kostenübernahme | Der Arbeitgeber stellt die Ausstattung und übernimmt die direkten Kosten |
Die schriftliche Vereinbarung für regelmäßige Telearbeit legt fest: den Ort, die Stunden und Tage der Telearbeit und der Erreichbarkeit, den eventuellen Ausgleich von Sachleistungen, die monatliche Pauschale für Verbindungs- und Kommunikationskosten, die Bedingungen für die Rückkehr ins Büro.
3Die Grundsätze
- Doppelte Freiwilligkeit: Der Arbeitnehmer kann sie nicht verlangen, der Arbeitgeber kann sie nicht anordnen. Eine Ablehnung ist kein Kündigungsgrund.
- Gleichbehandlung: gleiche Rechte bei Weiterbildung, Laufbahn, Beurteilung und kollektiven Rechten.
- Gesundheit und Sicherheit: Die Pflichten des Arbeitgebers bleiben dieselben; er hat kein Recht, die Wohnung zu besichtigen.
- Daten: Die DSGVO gilt; der Arbeitgeber informiert, der Arbeitnehmer hält die internen Regeln ein.
- Personaldelegation: regelmäßige Information; eine eigene Telearbeitsregelung erfordert Information und Anhörung und ab 150 Arbeitnehmern eine gemeinsame Entscheidung.
4Recht auf Abschalten
Das Gesetz vom 28. Juni 2023 (Artikel L.312-9 des Arbeitsgesetzbuchs) verpflichtet jeden Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer digitale Werkzeuge nutzen, eine Regelung zum Abschalten festzulegen: praktische Regeln, technische Maßnahmen, Sensibilisierung, Ausgleich bei Ausnahmen.
5Unfall im Homeoffice
Ein Unfall während der Telearbeit ist grundsätzlich ein Arbeitsunfall, wenn er mit der Tätigkeit zusammenhängt und am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit geschieht. Sie müssen schriftlich nachweisen können, dass der Arbeitgeber wusste, dass Sie an diesem Tag im Homeoffice arbeiteten. Kurze Pausen sind in der Regel abgedeckt, das Zubereiten einer Mahlzeit oder ein Spaziergang nicht.
6Kostenpauschale: steuerpflichtig
Laut der Steuerverwaltung (ACD) sind für Telearbeit gezahlte Pauschalen steuerpflichtig: Sie fallen nicht unter die Befreiungen von Artikel 115 L.I.R. Genanntes Beispiel: die Pauschale von 3 € pro Monat aus dem Kollektivvertrag des Bankensektors.